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Arten der Hörminderung
Unter einer Schwerhörigkeit versteht man die Schädigung des Ohres allgemein, mit der Folge Schallereignisse oder Töne erst ab einer bestimmten Lautstärke, bzw. Intensität wahrnehmen zu können. Die Schädigung kann bestimmte Bereiche des Ohres betreffen oder eine Kombination aus beiden bilden. Wir möchten hier auf die Bereiche eingehen, die den Schallleitungsweg und die Schallempfindung betreffen.
Schädigung des Innenohres (Schallempfindungsschwerhörigkeit)
Im Innenohr befinden sich Haarsinneszellen, die mechanisch-akustische Schallereignisse in Nervenimpulse umwandeln. Im Laufe unseres Lebens nutzen diese teilweise ab oder erfahren durch ototoxische Medikamente (Cortison, Antibiotika), andauernden Lärm oder Knalltraumata die Art von Schädigung, die uns schlechter Hören lässt. Häufige Ursache ist die Alterschwerhörigkeit, bei der die Haarsinnzellen für hohe Frequenzen im Laufe des Lebens stärkere Beanspruchung fanden, als die Haarsinneszellen für z.B. tiefere Frequenzen. Grund hierfür ist der schneckenförmige Aufbau des Innenohres und der Sitz der Haarsinneszellen in diesem System.
Eine Schädigung des Innenohres ist nach derzeitigem Stand der Medizin irreparabel, weshalb Operationen nur dann durchgeführt werden, um "an Taubheit grenzende" Hörminderungen mit außerhalb am Kopf liegenden Hörsystemen (Cochlea-Implantaten) zu versorgen. Dieser Bereich der Versorgung wird durch Kliniken gewährleistet. Die Nachsorge kann hierbei bei erfahrenen Hörgeräteakustikern erfolgen.
Um eine Hörminderung im Innenohr auszugleichen kommen daher in der Regel nur Hörsysteme in Frage, die In-dem-Ohr oder Hinter-dem-Ohr getragen werden. Diese verstärken die betroffenen Frequenzbereiche um das Maß der Schädigung.
Schädigung des Mittel- / Außenohres (Schallleitungsschwerhörigkeit)
Auf dem Weg zum Innenohr wird das Schallereignis mechanisch über den Gehörgang, dem Trommelfell und den Gehörknöchelchen transportiert. Dieser Weg kann durch Cerumen (ugs. Ohrenschmalz) oder Wucherungen (Exostosen) im Gehörgang blockiert sein.
Auch das Trommelfell kann Defekte aufweisen oder gar nicht mehr vorhanden sein, während die Gehörknöchelchen durch chronische Mittelohrerkrankungen oder Otosklerose (Verknöcherung der Gehörknöchelchen) Schäden davon tragen können. Auch in diesem Fall wird das Schallereignis blockiert oder ausgebremst. Die Folge ist eine Verminderung der Schallintensität und die Haarsinneszellen können auch bei intaktem Innenohr diesen Reiz nur eingeschränkt oder gar nicht mehr aufnehmen und weiterleiten.
Je nach Erkrankung kann hier auf verschieden Weise Abhilfe geschaffen werden. Gehörknöchelchen können ganz oder teilweise ersetzt werden, ebenso wie das Trommelfell. In vielen Fällen ist die Hörminderung dann auch aufgehoben. In einigen Fällen wird aber dennoch ein Hörgerät angepasst, um mit erhöhtem Schalldruck die Blockade endgültig und trotz operativen Eingriffs zu überwinden.
Schädigung des Mittel- und Innenohres (Kombinierte Schwerhörigkeit)
In diesem Fall wird wie beschrieben der Schall beim Durchlauf im Mittelohr ausgebremst bzw. in seiner Intensität gemindert (bspw. durch eine Otosklerose/ Verknöcherung der Gehörknöchelchenkette) und trifft im Innenohr zusätzlich auf geschädigte Haarsinneszellen.
Hier wird häufig ein Hörsystem angepasst, um den verbleibenden Innenohrschaden ausgleichen, nachdem der Schallleitungsweg im Mittelohr über operative Maßnahmen wieder hergestellt wurde. Alternativ kommen besonders leistungsstarke Hörsysteme zum Einsatz, um die Barriere im Mittelohr mittels der Verstärkung eines Hörsystems zu überbrücken.