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Anpassung von Hörsystemen
Im Vorfeld einer Anpassung
Lässt das Hörvermögen im Alter auf nach oder liegen andere medizinische Gründe für eine Hörminderung vor, können Hörsysteme eine große Hilfe zur Bewältigung von Alltagsproblemen sein. Ob Hörsysteme die letzte Alternative zum Ausgleich einer Hörminderung darstellen oder andere Möglichkeiten in Betracht kommen wird beim Hals-Nasen-Ohrenarzt abgeklärt.
Ist die Indikation mit dem Wunsch zum Tragen einer Hörhilfe gegeben, übergibt Ihnen der HNO-Arzt eine Ohrenärztliche Verordnung zum Tragen einer Hörhilfe. Mit dieser Verordnung stellen Sie sich beim Hörakustiker Ihrer Wahl vor, um alle weiteren Schritte und Möglichkeiten zu besprechen.
Vorbereitung einer Anpassung
Stellen Sie sich in unserem Fachgeschäft vor wird zunächst ein Vorgespräch geführt, um die medizinische Vorgeschichte und die aus der Hörminderung resultierenden Problemsituationen abzuklären.
Nach Begutachtung der Gehörgänge (Otoskopie) und des äußeren Ohres wird ein ausführlicher Hörtest mittels Tönen und Sprache erstellt. Dieses sogenannte Ton- und Sprachaudiogramm wird Ihnen im Anschluss detailiert erläutert. In Verbindung mit den Inhalten des Vorgespräches bauen wir anschließend die Beratung auf und stellen Ihnen die individuellen und in Frage kommenden Möglichkeiten vor.
Nach der Beratung benötigen wir in der Regel wenige Tage Vorlaufzeit, um die Erstanpassung in Ruhe vorbereiten zu können.
Wer zahlt was?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen einen Festbetrag pro Hörsystem, mit denen eine aufzahlungsfreie, dem Stand der Technik entsprechende Versorgung* gewährleistet ist. Hierbei muss der Hörakustiker dem Hörverlust ausgleichende, volldigitale Hörsysteme zur Ausprobe anbieten. Von der Bauform her unauffällige Hörsysteme mit erhöhtem Komfort, oder mit Funktionen für komfortableres Hören in schwierigen Situationen, gehen über das medizinisch notwendige Mass hinaus und sind mit entsprechender Aufzahlung zu beziehen.
Grundsätzlich gehen Gesetzgeber und Krankenkassen davon aus, dass mit der aufzahlungsfreien Versorgung, im Vergleich zur Versorgung mit Mehrkosten, ein gleich gutes Sprachverstehen in lärmiger Umgebung zu erreihen ist. Dieser Grundgedanke stellt das Ziel einer jeden vergleichenden Hörsystemversorgung dar. Wünscht der Kunde anschließend aufgrund kosmetischer oder technischer Gründe eine Versorgung mit Mehrkosten/ Eigenanteil, so ist dies möglich. Dieser Wunsch muss der Krankenkasse gegenüber dokumentiert werden, ebenso der Vergleich der angepassten Hörsysteme.
* ausgenommen 10,00 Euro gesetzliche Zuzahlung pro Hörsystem
Vergleichende Hörsystemausprobe
Bei der Erstanpassung werden die Hörsysteme mit Hilfe einer der möglichen Anpassverfahren auf Ihr Hörvermögen eingestellt. Mit jedem der Systeme werden nun objektive Messungen durchgeführt, um den Hörgewinn zu dokumentieren. Anschliessend erfolgt aufgrund subjektiver Eindrücke beim Klangempfinden und Sprachverstehen eine erste Feinanpassung.
Nun wird Ihnen ein System zur ersten Ausprobe im Alltag ausgehändigt. Bei den kommenden Folgeterminen werden die subjektiven Eindrücke und Erfahrungen ausgewertet. Entweder wird die Feinanpassung aufgrund der beschriebenen Eindrücke weiter verfeinert oder Sie erhalten ein weiteres Gerät zur vergleichenden Ausprobe. Auf diese Weise wird Woche für Woche ermittelt mit welchem der ursprünglich vorausgewählten Hörsysteme der bestmögliche Hörerfolg im Alltag über Jahre sichergestellt werden kann.
Abschluss einer Anpassung
Eine Hörsystemanpassung nimmt aufgrund der vergleichenden Ausprobe mehrere Wochen in Anspruch. Unser vorangiges Ziel ist es, Sie so in den Anpassprozess und die Entscheidungsfindung mit einzubinden, dass Sie die Wahl zum richtigen Hörsystem selber treffen zu können. Dies sorgt für ein gutes Baugefühl, welches letztlich zum konsequenten Tragen der Hörsysteme führt, der Grundvoraussetzung auf dem Weg zum zufriedenen Hörsystemträger, zur zufriedenen Hörsystemträgerin.
Unser Leitgedanke: "Sie können sich bei all der Produktvielfalt nicht falsch entscheiden, solange Sie Ihr Hörsystem im Alltag konsequent nutzen".
Sobald Sie beurteilen können, welches der anfänglich gewählten und angepassten Systeme eine deutliche Verbesserung aller wichtigen Alltagssituationen mit sich bringt, wird die Anpassung zum Abschluss gebracht. Zur Dokumentation der Hörverbesserung kommen erneut Messungen zum Einsatz, die belegen dass die vorgeschlagene Hörhilfe ausreichend und zweckmässig ist. Dieses wird durch eine erneute Kontrolle beim Hals-Nasen-Ohrenarzt überprüft und schriftlich gegenüber der Krankenkasse bestätigt.